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#wow_kaiserwinkl

Aufenthaltsabgabe im Kaiserwinkl

Ortstaxe Information

Aufgrund eines Tiroler Gesetzes unterliegen grundsätzlich alle Nächtigungen im Rahmen des Tourismus einer Abgabepflicht. Die sogenannte Ortstaxe oder Kurtaxe wird unabhängig vom Unterkunftspreis eingehoben und dient zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur im Kaiserwinkl wie Instandhaltung der Wege, Regiobus, Loipennetz, Beschilderung, etc.

Für das Gebiet des Tourismusverbandes Kaiserwinkl beträgt die Aufenthaltsabgabe pro Person € 2,60 pro Person und Nacht, ab 01.12.2026 € 3,90 pro Person und Nacht wird zweckgebunden für touristische Leistungen in der Region eingesetzt. Nicht abgabepflichtig sind Nächtigungen von Kindern bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie den 15. Geburtstag feiern. Mehr zu Ausnahmen unten.

Dank dieser Beiträge können wir:
• die Qualität unserer Angebote kontinuierlich verbessern
• Infrastruktur, Service und Gästebetreuung weiterentwickeln
• neue Mehrwerte für unsere Gäste schaffen

Neu ab Sommer 2027:
Bei einem Mindestaufenthalt von 3 Übernachtungen profitieren unsere Gäste von einer kostenlosen Berg- und Talfahrt in der Region.

3 Kaiserwinkl Cards aufgefächert

Übrigens...

... jeder Gast, der in einer Unterkunft im Kaiserwinkl nächtigt, hat Anspruch auf die Kaiserwinkl Card, die ihm vom Vermieter ausgehändigt wird.

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