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AUFGRUND DER AKTUELLEN CORONASITUATION & DER VERORDNUNG DER BUNDESREGIERUNG ÖSTERREICH HERRSCHT EIN BEHERBERGUNGSVERBOT FÜR TOURISTISCHE REISEN BIS ZUMINDEST Ende Februar 2021.
Verhaltensmaßnahmen in der UnterkunftInhalte anzeigen
Verhalten für Gäste in Beherbergungsbetrieben
1. Mindestens 1 Meter Abstand zu anderen Personen außer gegenüber Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Mitreisenden aus der gemeinsamen Wohneinheit halten.
2. Mund-Nasen-Schutz empfohlen bei Menschenansammlungen.
3. Im Vorfeld nach Möglichkeit reservieren. Stausituationen bei der Rezeption und im Restaurant reduzieren.
4. Nach Möglichkeit kontaktlos zahlen. Rechnung vorzugsweise mit Karte begleichen.
5. An Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten.
6. Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten.
7. Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife mind. 30 Sekunden waschen.
8. Berührung im Gesicht mit ungereinigten Händen vermeiden.
9. Niesen oder husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
10. Bei Anzeichen von Krankheit nicht verreisen. Bei Anzeichen während des Aufenthaltes Kontakt mit Gastgeber aufnehmen.
Mit Ihrer Umsicht schützen Sie sich selbst sowie auch die anderen Gäste und Ihre Gastgeberinnen und Gastgeber!
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